Die Praxis wurde im Jahre 1934 durch Rechtsanwalt Hein Gruissem gegründet. Der Schwerpunkt der Praxis lag zunächst auf dem Gebiet des Straf- und des Zivilrechts.
Seither ist die Kanzlei durch Eintritte weiterer Kollegen ausgebaut worden. Schon in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die familien- und erbrechtliche Anwaltstätigkeit intensiviert.
Heute decken die Berufsträger der Praxis fast die gesamte Bandbreite des rechtlichen Spektrums ab.